KI-Kennzeichnungspflicht – das muss jetzt beachtet werden

Seit dem 02. August 2026 gilt in der EU die KI-Kennzeichnungspflicht (beschrieben in Artikel 50 der KI-Verordnung / AI Act).

Worum geht’s?

KI-Inhalte zu erkennen, wird immer schwieriger, je besser die KIs werden. Irreführung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu vermeiden, gibt es jetzt diese neue Regelung. Dabei geht es darum, die Verwendung von KI transparenter zu machen und zu verhindern, dass sie verwendet wird, falsche Tatsachen vorzuspiegeln.

Wer muss kennzeichnen?

Die Regelung bezieht sich grundsätzlich auf alle Geschäftstreibenden, ob große Firmen oder Freelancer. Das heißt, jeder, der KI im Business-Kontext einsetzt, ist zur Kennzeichnung verpflichtet.

Was muss gekennzeichnet werden?

Natürlich gibt es dazu genauere Ausführungen. Grundsätzlich kann man sich aber merken, dass alles gekennzeichnet werden muss, was mit Hilfe von KI versucht, die Realität zu spiegeln. Zum Beispiel:

  • Chatbots auf deiner Webseite. Solltest du ein KI-Chatbot verwenden, müssen Besucher gleich beim ersten Kontakt darüber informiert werden, dass sie mit einer KI kommunizieren.
  • KI generierte Medien / Deepfakes. Bilder, Audio und Videodateien, die von einer KI erstellt wurden und die Realität widerspiegeln wollen, müssen gekennzeichnet werden.
  • Texte, aber nur, wenn sie vollautomatisch und ohne weitere redaktionelle Kontrolle durch einen Menschen veröffentlicht werden. Übernimmt ein Mensch die redaktionelle Verantwortung, muss nicht gekennzeichnet werden.

Was muss nicht gekennzeichnet werden?

Nicht gekennzeichnet werden müssen

  • Texte und Medien, die vor dem Stichtag, dem 02.088.2026 erstellt wurden
  • Texte, die vor Veröffentlichung durch einen Menschen redaktionell geprüft wurden
  • Medien, die offensichtlich parodistisch, künstlerisch (z.B. Comic oder Zeichnung), eben „realitätsfern“ sind
  • Rein interne Inhalte, die nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden
beach mouse
Muss nicht gekennzeichnet werden, weil es offensichtlich ein Phantasieprodukt ist, also nicht die Realität spiegeln will.
KI-Generiert. Lachende Frau sitzt mit Headet am BildschirmKI-generiert
Muss gekennzeichnet werden, weil es eine real wirkende Situation und Menschen darstellt.

Wie muss gekennzeichnet werden?

Die Kennzeichnung muss

  • … direkt am generierten Inhalt sein und zwar am Anfang der Wahrnehmung. Das heißt zum Beispiel, wenn du ein KI generiertes Video veröffentlichst, musst du direkt am Anfang des Videos, bei längeren Videos auch in der Mitte und am Ende noch einmal darauf hinweisen, dass es KI generiert wurde. Bei Bildern muss die Kennzeichnung direkt am Bild sein. Es reicht kein Verweis im Impressum.
  • …barrierefrei sein, das heißt auch maschinenlesbar. Ein Hinweis, der im Bild selbst integriert ist, reicht hier nicht aus.

Was droht bei Missachtung

Angedroht werden Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes. Diese Zahlen dürften sich allerdings eher auf die „Big Player“ beziehen.

Fazit und Meinung

Ich persönlich halte diese Regelung für eine gute Idee. Sie soll die Verbraucher schützen und den Missbrauch von KI reduzieren. Ob allerdings die Bösewichte dieser Welt sich an die Regelungen halten werden, ist fraglich. Trotz allem ein Schritt in die richtige Richtung. In einer Zeit, in der so vieles Fake ist, erhöht es vielleicht wieder den Wert von „realen“ digitalen Produkten. Von echten Fotos und echten Musikstücken, die von echten Menschen mit echten Gefühlen gemacht wurden.

Keine Rechtsberatung

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ich bin keine Rechtsanwältin und übernehme keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der Inhalte. Für eine verbindliche Einschätzung zu deiner individuellen Situation wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Wenn du KI-Inhalte auf deiner Seite einsetzen möchtest, sprich mich gerne an und wir ermitteln, wie die Kennzeichnung möglichst einfach umgesetzt werden kann.

Links

https://artificialintelligenceact.eu/de