ACHTUNG! Bitte prüfe dein Impressum!

Änderungen bei der Impressumspflicht

Es gibt eine Neuerung, die eine Prüfung des Impressums auf deiner Website notwendig macht. Es empfiehlt sich sowieso, die Angaben in Impressum und Datenschutzerklärung regelmäßig zu prüfen, jetzt gibt es einen Anlass.

Am 14. Mai 2024 ist ein neues Gesetz, das DGG (Digitale-Dienste-Gesetz) in Kraft getreten, das das bisherige TMG (Telemediengesetz) ablöst.

Welche Änderungen muss ich beachten?

Viele Impressen beinhalten noch die (nun veraltete) Formulierung

impressum anpassung noetig

Diese ist nicht mehr gültig, da sich die Rechtsgrundlage geändert hat. Will man die richtigen Paragraphen erwähnen, müsste dort nun stehen: Angaben gemäß §5 DDG. Man darf es aber auch einfach ganz weglassen, so kommt man bei der nächsten Paragraphenänderung nicht in Verlegenheit.

Inhaltlich hat sich nichts geändert. Die Angaben, die in bisherigen Impressen verpflichtend waren sind immer noch gültig. Nur die Rechtsgrundlage hat sich von § 5TMG auf §5 DDG geändert.

Noch eine Änderung – nur bei redaktionellen Inhalten

Wenn auf der Website redaktionelle Inhalte (wie Blogbeiträge) veröffentlicht werden, muss eine redaktionell verantwortliche Person angegeben werden. Auch hier wird häufig noch eine veraltete Rechtsgrundlage verwendet.

readktionell verantwortlich

Statt  §55 Abs. 2 RStV muss dort jetzt §18 Abs 2 MStV stehen. Auch hier der Tipp: Lass‘ die Angabe der § gleich ganz weg. Es gibt keine Vorschrift, dass sie hier erwähnt werden müssen. 

Was kann und soll ich jetzt tun?

Es besteht keine gesetzliche Pflicht, die Rechtsgrundlage anzugeben, daher kann man auf die Angabe der Paragraphen komplett verzichten. Der einfachste Weg ist also, einfach nur die Verweise auf die Paragraphen komplett zu entfernen.

So greift man auch zukünftigen redaktionellen Anpassungen vor und vermeidet eine fehlerhafte Angabe.

Änderungen gelten auch für das Impressum bei Facebook und Co.

Dort müssen diese Angaben gegebenenfalls auch angepasst werden. 

Impressum-Generatoren

Wo und wie kann man sich nun ein aktuelles Impressum erstellen lassen?

Viele Anbieter von Impressum-Generatoren haben die Neuerung noch nicht integriert. Das ist aber auch kein Beinbruch, weil man ja die Informationen zu den Paragraphen auch danach selber entfernen kann. Hier ist eine Liste möglicher (kostenfreier) Generatoren, mit denen man sich ein Impressum erstellen lassen kann:

Verweise / Quellen

Artikel zur Gesetzesänderung bei eRecht24